Grundlagen
Literatur
So befreien wir die kleinen Gewässer!
Ordner mit ausführlicher Anleitung und Beispielen von Bachöffnungen.
Weitere Literatur Fliessgewässerprojekte
Gesetzliche Grundlagen
Muss ein eingedoltes Gewässer saniert werden, ist es gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer mit Ausnahme technisch nicht vermeidbarer Abschnitte wieder auszudolen. Wo dies nicht möglich ist, ist für Ersatzmassnahmen zu sorgen.
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Das kantonale Landwirtschaftsgesetz (LG BL), § 35 und 35a, regelt und definiert Unterhalt und Wiederinstandstellung von Drainagesystem
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Das Nunningerbächli in Bretzwil ist das 20. Projekt innerhalb der Aktion Gummistiefelland-BL
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In Zunzgen wurde das Hardbächli auf einer Länge von 80 m ausgedolt und ein neuer Weiher erstellt.
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